Seit 1949 lenken wir mit unseren innovativen und qualitativ hochwertigen Lotterieprodukten das Spielinteresse der Niedersachsen im staatlichen Auftrag in geordnete und legale Bahnen. Verantwortungsvolles Glücksspiel ist bei uns neben Seriosität, Sicherheit und Datenschutz lückenlos in den Geschäftsalltag integriert. In unserem Handeln war, ist und bleibt der Spieler- und Jugendschutz die oberste Prämisse, sodass wir stets die Grundsätze der Spielsuchtprävention verfolgen.

„Vorbeugung, Beobachtung, Hilfe – dies sind die Werkzeuge, derer wir uns für verantwortungsvolles Glücksspiel bedienen.“

Axel Holthaus, Geschäftsführer LOTTO Niedersachsen.

Spielsuchtprävention bei LOTTO Niedersachsen

Was tun wir konkret, um unseren Kunden ein seriöses, sicheres Spiel zu ermöglichen?

Alle unsere Maßnahmen zum Spieler- und Jugendschutz sollen ein Abgleiten der bisher unauffällig spielenden Niedersachsen hin zu einem problematischen oder gar exzessiven Glücksspielverhalten verhindern.

  • PRÄVENTION
  • BEOBACHTUNG
  • HILFE
  • Als staatlich erlaubter Lotterieanbieter stehen wir im Rahmen unseres ordnungsrechtlichen Auftrags für ein Glücksspielangebot, das das natürliche Spielbedürfnis der Bevölkerung in einer ausreichenden und angemessenen Form befriedigt. Dies bedeutet konkret, dass durch ein hinreichend attraktives, wenn auch begrenztes Spielangebot das Glücksspiel in geordnete und sichere Bahnen gelenkt, gleichzeitig aber ein für den Einzelnen und die Allgemeinheit schädliches Übermaß an Spielmöglichkeiten vermieden wird.

  • Dies bedingt, dass im Rahmen unserer Spielangebote nicht zum übermäßigen Spielen angereizt wird, sondern lediglich die bereits vorhandenen Spielwünsche hin zu staatlich erlaubten Spielangeboten gelenkt werden. Auch erstreckt sich der Kanalisierungsauftrag auf die Wegführung von nachweislich gefährlichen und mit hohem Suchtpotenzial verbundenen Produkten hin zu unserem Produktportfolio, das sich primär aus Angeboten mit geringerem Gefährdungspotenzial zusammensetzt.

  • Der Erfolg der Präventionsmaßnahmen hängt maßgeblich von der Kundenansprache in den selbstständigen, niedersächsischen Annahmestellen ab. Deswegen werden alle Mitarbeiter der Annahmestellen regelmäßig, via zeitgemäßer Kanäle zum verantwortungsvollen Glücksspiel geschult. Für die Eröffnung einer neuen Annahmestelle ist die Schulung vorab Pflicht. Auch die Mitarbeiter in unserer Unternehmenszentrale durchlaufen regelmäßig Schulungen zum Spieler- und Jugendschutz sowie zur Spielsuchtprävention.

  • Minderjährige dürfen grundsätzlich nicht am Glücksspiel teilnehmen. Auch dürfen Gewinnbeträge nie an Personen unter 18 Jahren ausgezahlt werden. Kinder und Jugendliche dürfen ebenfalls nicht als Bote oder Bevollmächtigte für ihre Eltern oder andere Erwachsene tätig werden. Auch eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten ermöglicht die Spielteilnahme durch Minderjährige nicht.

  • Die Spielteilnehmer informieren wir umfassend und transparent über die angebotenen Spiele, deren Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeit (siehe auch unsere Teilnahmebedingungen), die möglichen Suchtrisiken, die von ihnen ausgehen können, und die Hilfsangebote zur Glücksspielsucht. Auf Spielscheinen, Losen, Spielquittungen, produktbezogenen Plakaten und Broschüren ist z. B. stets der deutliche Warnhinweis zur Suchtgefahr von Glücksspielen, ein Hinweis zum Jugendschutz sowie weiterführende Informationen und die kostenlose Hotline-Nummer 0800-137 27 00 der BZgA aufgedruckt. Zudem steht in allen selbstständigen, niedersächsischen Annahmestellen sowie im Internet Informationsmaterial zum Thema Glücksspielsucht zur Verfügung.

  • Unsere Werbe-, Sponsoring- und Kommunikationsarbeit richten wir ausschließlich an die am Spiel Interessierten in Niedersachsen. Hierbei beachten wir u. a. folgende Grundsätze:
    • Werbe- und Absatzförderungsaktivitäten, die explizit Risikogruppen wie Minderjährige oder Personen mit problematischem Spielverhalten ansprechen, erfolgen nicht.
    • Es wird kein Anreiz zu übermäßigem Spiel geboten.
    • Aussagen in Werbe- und Absatzförderungsaktivitäten, die den Eindruck vermitteln, durch vermehrtes Glücksspiel entstünden höhere Gewinnchancen, werden unterlassen.
    • Aussagen unterbleiben, die die Angst der Spieler ausnutzen, dass diese in finanzielle Nöte geraten könnten.
    • Es erfolgt keine Werbung über Telekommunikationsanlagen.
    • Werbung, die den Eindruck erweckt, redaktionell gestalteter Inhalt zu sein, wird nicht ausgespielt (sog. Native Advertising).

  • Für die Teilnahme an unserem Internet-Spielangebot ist die Registrierung nur für volljährige Personen möglich, die einen Wohnsitz in Niedersachsen haben. Das KJM konforme Identifizierungsverfahren, insbesondere die Altersverifikation, ist gerade auch im Gegensatz zu illegalen Konkurrenz-Anbietern von Schwarzen Lotteriewetten als streng zu bezeichnen.

  • Um ihr eigenes Spielverhalten zu kontrollieren, haben alle Teilnehmer an unserem Internet-Spielangebot die Möglichkeit für alle Lotterie-Produkte ein anbieterbezogenes tägliches, wöchentliches oder monatliches Einsatz- und Verlustlimit einzurichten. Ist dieses Einsatz- oder Verlustlimit ausgeschöpft, wird den Kunden eine weitere Spielteilnahme verwehrt. Möchte ein Spielteilnehmer sein Limit erhöhen, wird diese Änderung erst nach sieben Tagen gültig. Eine Verringerung des Limits greift sofort.

  • Für die Lotterie KENO und die Sofortlotterien gibt es beim Internetspiel zusätzliche Regeln: Vor jeder Spielteilnahme erfolgt ein Abgleich des Spielers mit der zentralen Sperrdatei OASIS, um gesperrte Spieler von der Teilnahme auszuschließen. Ebenso erfolgt ein Abgleich mit den zentralen Aktivitäts- und Limitdateien, um einerseits ein paralleles Spiel bei mehreren Anbietern zu verhindern und andererseits das anbieterübergreifende Einzahlungslimit in Höhe von 1.000,00 € im Monat zu überprüfen. Darüber hinaus ist der Kauf und das Spielen der Sofortlotterien im Internet auf zehn Stück pro Stunde und 20 Stück pro Tag begrenzt. Der Einkaufswert darf hierbei einen Einkaufswert von 100,00 € pro Tag nicht überschreiten.

In unserem Sozialkonzept haben wir alle Maßnahmen zum Spieler- und Jugendschutz sowie zur Spielsuchtprävention umfassend beschrieben. Einer unserer Mitarbeiter ist Beauftragter für den Spielerschutz und somit gemeinsam mit seinem Stellvertreter für die Entwicklung des Sozialkonzepts zuständig. Zudem koordiniert er die einzelnen Maßnahmen zum Spieler- und Jugendschutz und überwacht die konsequente Umsetzung.

„Seit über 70 Jahren ermöglichen wir den Spielteilnehmern ein attraktives, sicheres und zugleich verantwortungsvolles Spiel.“

Sven Osthoff, Geschäftsführer LOTTO Niedersachsen

Zahlen, Daten, Fakten zum Spieler- und Jugendschutz bei uns im Jahr 2021

34.000

Informationsflyer „Informationen zur Glücksspielsucht“ wurden gedruckt und an die selbstständigen, niedersächsischen Annahmestellen geliefert.

235

Leiter neuer Annahmestellen in Niedersachsen sowie alle unserer Mitarbeiter erhielten Schulungen zum Thema Spielsuchtprävention.

158.405

Kunden haben eine aktive Kundenkarte,
die LOTTO Card.

11.000

Mitarbeiter der selbstständigen, niedersächsischen Annahmestellen sind für die LOTTO Online Lern Akademie registriert, um auf diesem Weg Schulungen zur Spielsuchtprävention zu absolvieren.

12.303

Personen wurden zu Glücksspielverhalten, glücksspielassoziierten Problemen und der Rezeption von Glücksspielaufklärung und -werbung im Rahmen einer bundesweiten Studie vom ISD Hamburg befragt.

Einige Beispiele, wie wir im Jahr 2021 den Spieler- und Jugendschutz bei LOTTO Niedersachsen umgesetzt haben:

Spieler- und Jugendschutz bei LOTTO Niedersachsen
  • PRÄVENTION
  • BEOBACHTUNG
  • HILFE
  • Aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie haben wir für die Annahmestellen-Leiter die Teilnahmeoptionen für unsere Spielsuchtpräventionsschulungen in Absprache mit den Aufsichtsbehörden angepasst: Statt eines dreitägigen Präsenzseminars konnten die Annahmestellen-Leiter die Schulungen mit Hilfe der Online-Lernplattform LOTTO Online Lern Akademie samt Lernfilm und Lernzielkontrolle in Kombination mit einem Tagesseminar per Videokonferenz durchlaufen.

  • Als erste Landeslotteriegesellschaft haben wir unsere Systeme des Eigenvertriebs im Internet erfolgreich an die neuen, zentralen Aktivitäts- und Limitdateien (LUGAS) angeschlossen und für die Spielteilnehmer von KENO und den Sofortlotterien im Internet aktiv genutzt.

  • Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 haben wir alle Informationsflyer „Informationen zur Glücksspielsucht“ in allen rund 2.200 selbstständigen, niedersächsischen Annahmestellen durch eine aktualisierte Version ausgetauscht.

Zertifizierung nach den Standards der European Lotteries

Als LOTTO Niedersachsen erfüllen wir mit unseren Maßnahmen für verantwortungsvolles Glücksspiel den internationalen Standard für Responsible Gaming. Bereits zum vierten Mal in Folge wurden wir vom Dachverband der europäischen Staatslotterien European Lotteries (EL) in Form einer umfassenden, erfolgreichen Zertifizierung überprüft. Dies ist für uns Bestätigung und Ansporn zugleich, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen.

Die Zertifizierungen sind ein wichtiger Schritt, um den verantwortungsvollen Umgang mit unseren Lotterieprodukten in Niedersachsen nachweisbar zu dokumentieren. Denn Glücksspiel ist kein normales Wirtschaftsgut. Ziel ist es, hohe und zugleich messbare Standards zu setzen, damit alle spielinteressierten Niedersachsen das legale klar vom illegalen Angebot unterscheiden können.

WLA

Dass das Spielangebot vom niedersächsischen Glücksspielanbieter verantwortungsvoll und sicher angeboten wird, bestätigte ebenfalls das erfolgreich durchgeführte 2. Periodische Audit gemäß des World Lottery Association Standards WLA-SCS:2020 sowie des Standards DIN ISO/IEC 27001:2013.